Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das Entscheidungsorgan einer Schule, die nach dem Grundsatz des § 3 Abs.5 HSchG ihr eigenes pädagogisches Konzept entwickeln und den Unterricht selbständig planen und gestalten soll.
Für die Erfüllung des gestellten Bildungs-und Erziehungsauftrags ist die Schule selbst verantwortlich. In einem Verfahren geordneter Beratung und Abstimmung fließen die berufliche Kompetenz der Lehrkräfte ebenso wie die sozialen und beruflichen Kompetenzen der Eltern.
Die Schulkonferenz ist also das Gremium, in dem alle Beteiligten der Schulgemeinde zusammenwirken. Durch das gemeinsame Handeln und Entscheiden nehmen Eltern, Lehrer und „Schüler“ ihre Verantwortung für die Schule wahr. Die Schulkonferenz ist ein zentrales Gremium, in welchem Demokratie vorbildhaft gelebt wird. Ihre Grundlage wird bestimmt durch das Verhältnis zwischen elterlichem Erziehungsrecht und staatlichem Erziehungsauftrag, die beide dem Wohle der Kinder dienen.
Mitglieder der Schulkonferenz
Die Zahl der Mitglieder in den Jahrgangstufen 1 - 6 ist auf 11 Personen festgelegt, es sei denn, dass die Anzahl der Lehrkräfte einer Schule unter fünf liegt.
Mitglieder der Schulkonferenz:
Schulleiter als Vorsitzender
Lehrkräfte und Eltern, jeweils mit der Hälfte der Sitze
Mitglieder der Schulkonferenz:
Mitglieder aus der Elternschaft:
Frau Horst
Frau Goldmann
Frau Eigner
Herr Riffer
Frau Zimmermann
Vertreter: Frau Cenik-Türk und Frau Keserovic
Mitglieder aus dem Lehrerkollegium:
Frau Seidel
Frau Willems
Frau Stiebing
Herr Grunz
Frau Becker
Vertreter: Frau Börner, Frau Schölzchen



